Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Reibl GmbH
I Allgemeines
- Wir Verkaufen und Liefern ausschlieslich zu den nachfolgenden Bedingungen.
- Der Besteller erkennt diese durch Erteilen seiner Bestellung an.
- Einkaufsbedingungen der Besteller verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
- Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
II Angebote
- Unsere Angebote sind freibleibend
- Abbildungen und Maßgaben auf unserer Homepage, Katalogen sind unverbindlich.
- Änderungen der Ware durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten.
III Aufträge
- Für telefonische Bestellungen übernimmt die Firma Reibl GmbH keine Gewähr.
- Da die Lieferungen ohne Auftragsbestätigung erfolgen, gelten die Rechnungen als Auftragsbestätigung.
IV Lieferung
- Alle Zeitangaben sind unverbindliche Richtwerte.
- Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung einer Lieferzeit vorbehalten.
- Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferungen Sind ausgeschlossen.
- Die Nichteinhaltung von Lieferfristen berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
- Die Wahl des Transportweges erfolgt nach bestem Ermessen, ohne Haftung für schnelle bzw. preiswerteste Lieferung.
V Garantie
- Garantiepartner und Erfüllungsort ist ausschließlich der Händler, welcher die Ware bestellt hat. Es können keine Garantieansprüche an Dritte weitergegeben werden.
- Garantieleistungen in Geld (Arbeitsleistung) werden bis zu einer Höhe von maximal € 100,00 pro Vorgang akzeptiert.
- Im Garantiefall ist die Rechnung an die Reibl GmbH zu richten.
VI Preise, Rabatte und Zahlungen
- Unsere Preise verstehen sich freibleibend in EURO ab Lager ausschlieslich Verpackung, sofern die Lieferung frei Empfänger nicht ausdrücklich vereinbart ist.
- Alle Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich um die am Tag der Lieferung oder sonstigen Leistungen geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind ausschlieslich an uns zu leisten. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto an zu zahlen.
- Wir gewähren folgende Skonti: So wie auf der Rechnung ausgewiesen.
- Bei Erstbestellung erfolgt eine Belieferung nur per Nachnahme.
- Die Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen, wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüchen, ist nicht möglich.
VII Transport und Versicherung
- Mit der Übernahme der vom Besteller angeforderten Ware an den Frachtführer (Post Bank, Paketdienst, Spediteur etc.) haben wir unsere Vertragspflichten erfüllt, und das Risiko geht an den Besteller über. Das gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.
- Es ist Sache des Bestellers, die Ware beim Empfang ohne Zeitverzug auf Ihre Unversehrtheit zu prüfen.
- Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und ökologisch sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor, wobei jede Sendung gesondert berechnet wird.
- Folgekosten aus verspäteter Anlieferung oder von Transportschäden sind nicht sichert und werden von uns nicht abgedeckt.
VIII Eigentumsvorbehalte
- Erst mit Erfüllung unserer gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an den Besteller über.
- Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht, vielmehr gilt Miteigentum nach den Warenverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart.
- Vor dem Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes darf die Ware nur weiterveräußert werden, wenn der Käufer entweder unseren Eigentumsvorbehalt offenlegt und dieser aufrecht erhalten wird oder hiermit alle Forderungen gegen Abnehmer des Käufers an uns abgetreten werden. Soweit der Käufer die abgetretene Forderung selbst einzieht, geschieht dies nur treuhänderisch. Die für uns eingezogenen Erlöse sind sofern an uns abzuliefern
- Von einer Pfändung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Für den Fall, dass der Zweitkäufer nicht sofort bar bezahlt, hat der Käufer uns das verlängerte Eigentum vorzubehalten.
IX Beanstandungen / Reklamationen / Garantielieferungen
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
- Warenrücklieferungen, welche unfrei erfolgen, werden nicht angenommen oder rückwirkend berechnet.
- Für Garatieansprüche beachten Sie bitte die Ablaufprozedur laut Garantieantrag / Vorabtauschantrag
X Gewährleistung und Schadensersatz
- Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten Ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als den Erfüllungsort befindet. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag klären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind. Schadenersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatz- ansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
- Die Gewährleistungsansprüche des Verkäufers verjähren 2 Jahre nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere Pflichten aus Abs. VI Ziffer 4. und Abschnitt VI Ziffer 5. bleiben hiervon unberührt.
XI Recht auf Rücktritt
- Unsere Lieferungspflicht setzt unbedingte Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Treten in dieser nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel auf, so sind wir Berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauskasse Zu verlangen.
XII Gerichtsstand, anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Nürtingen.